Aktueller Terminplan Kreislehrgänge

 

Veranstaltungsplan Kreis Offenbach 2026: Download (PDF)

Aktueller Terminplan HLFS

 

 

 

Veranstaltungsplan HLFS      2026: Download (PDF)

Veranstaltungsplan Marburg 2026: Download (PDF)

Lehrgänge auf Kreisebene

Hier stellen wir Ihnen kurz die Voraussetzungen zu den einzelnen Lehrgängen auf Landkreisebene vor. Die Voraussetzungen für Lehrgänge an der Hessischen Landesfeuerwehrschule sind auf der Homepage der HLFS zu finden.

Erste-Hilfe-Lehrgang

Für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang sind keine Lehrgangsanforderungen zu erfüllen. Der Teilnehmer muss lediglich Mitglied der Feuerwehr sein. Der Erste-Hilfe-Lehrgang besteht aus zwei Teilen. Zum einen der allgemeine Teil mit 9 Stunden, die auch anderweitig bei anerkannten Ausbildern erworben werden können und 7 Stunden zusätzlicher feuerwehrspezifischer Ausbildung, die nur an der Rettungsdienstschule im Kreis Offenbach erfolgen.

Grundlehrgang

Hierfür ist eine Bescheinigung des Erste-Hilfe-Lehrgangs — nicht älter als 3 Jahre — der Anmeldung beizulegen. Insgesamt müssen die 16 Unterrichtseinheiten absolviert worden sein. 

Es können unter bestimmten Voraussetzungen auch Angehörige der Jugendfeuerwehren zugelassen werden:

  • mit Vollendung des 16. Lebensjahres
  • wenn sie eine Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr von mindestens zwei Jahren nachweisen können und
  • wenn sie die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erworben haben und
  • wenn die Zustimmung des Leiters der Feuerwehr vorliegt sowie
  • die Erziehungsberechtigten der Teilnahme am Grundausbildungslehrgang und dem Zwei-Jahres-Programm in der Einsatzabteilung schriftlich zustimmen.

Digitalfunklehrgang

Hierfür ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1 (Grundlehrgang) notwendig. Die förmliche Niederschrift über die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist der Anmeldung beizulegen.

Maschinistenlehrgang

Hierfür ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1 (Grundlehrgang) und eine gültige Fahrerlaubnis notwendig; Der Digitalfunklehrgang soll abgeschlossen sein.
 

Atemschutzgeräteträgerlehrgang

Hierfür ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1 (Grundlehrgang) notwendig. Der Digitalfunklehrgang soll abgeschlossen sein. Mindestalter 18 Jahre (in absoluten Ausnahmefällen gilt auch, wenn 4 Wochen nach Ende des Lehrgangs das 18. Lebensjahr vollendet wird). Die ärztliche Bescheinigung der Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26.3 ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen und darf nicht älter als 3 Monate sein. Ohne diese Bescheinigung ist eine Lehrgangsteilnahme nicht möglich!

Motorkettensägenführerlehrgang

Hierfür ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann gemäß FwDV 2 (min. 80 Stunden in zwei Jahren) und damit eine mindestens 2-jährige Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung erforderlich. Mindestalter 18 Jahre. 

TH - Verkehrsunfall

Hierfür ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann gemäß FwDV 2 (mm. 80 Stunden in zwei Jahren) und damit eine mindestens 2-jährige Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung erforderlich. Mindestalter 18 Jahre.

Truppführerlehrgang

Hierfür ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann gemäß FwDV 2 (min. 80 Stunden in zwei Jahren) erforderlich. Der Lehrgang Atemschutz und Digitalfunk soll gemäß FwDV 2 erfolgreich abgeschlossen sein.
Für die Teilnehmer findet ein Auswahlverfahren statt, um das Ausbildungsniveau gemäß FwDV 2 zu überprüfen, damit der Stand zu Lehrgangsbeginn gleichwertig ist. Das Auswahlverfahren für den Truppführerlehrgang findet zumeist im Mai statt. Hierzu ergehen an alle gemeldeten Teilnehmer Einladungen. Erfolgt bei erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren keine Einberufung, muss das Auswahlverfahren bei einer erneuten Anmeldung nicht wiederholt werden.

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