Lehrgangsvoraussetzungen
Erste-Hilfe-Lehrgang: | Nur für vorgesehene Teilnehmer am Grundlehrgang |
Grundlehrgang: | Bescheinung des "Erste-Hilfe-Lehrgangs" 16 Std. - nicht älter als 3 Jahre - ist der Anmeldung beizulegen |
Truppführerlehrgang: | Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau (gemäß FwDV 2). Für die Teilnehmer findet ein Auswahlverfahren statt, um das Ausbildungsniveau gem. FwDV 2 zu überprüfen, damit der Stand zu Lehrgangsbeginn gleichwertig ist. Der Lehrgang Atemschutz und Funk soll gem. FwDV 2 erfolgreich abgeschlossen sein. |
Maschinistenlehrgang: | Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau Teil 1 und Fahrerlaubnis; Die Sprechfunkausbildung soll abgeschlossen sein. |
Sprechfunkausbildung: | Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau Teil 1 (Grundlehrgang). Förmliche Niederschrift über die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist der Anmeldung beizulegen. Das E-Learning-Modul ist vor Lehrgangsbeginn zu absolvieren. |
Atemschutzgeräteträger: | Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau Teil 1 (Grundlehrgang). Die Sprechfunkausbildung soll abgeschlossen sein. Mindestalter 18 Jahre. (Oder 4 Wochen nach Ende des Lehrgangs das 18. Lebensjahr vollendet haben). Ärztliche Bescheinigung der Tauglichkeitsuntersuchung G 26 ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen und darf nicht älter als 12 Monate sein!! Ohne diese Bescheinigung ist eine Lehrgangsteilnahme nicht möglich! |
Motorkettensägenführer: | Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau (gemäß FwDV 2); Mindestalter 18 Jahre |